Neidenstein 2025
Zunächst bedanken wir uns für Ihr entgegengebrachtes
Vertrauen. Ein positives Miteinander sehen wir als Grundlage
für einen optimalen Behandlungserfolg. Sprechen Sie uns
daher an, wenn Sie Wünsche und Anregungen haben.
Diese Informationen sollen Ihnen den Praxisablauf
verständlicher machen. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern
bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit und um Beachtung einiger
Punkte und Hinweise.
Bringen Sie bitte bei jedem Praxisbesuch Ihre
Versichertenkarte mit, auch wenn ein anderer Arzt bereits
eine Überweisung ausgestellt hat.
Wir bieten eine Vielzahl von Untersuchungen in unserer
Praxis an, wobei nicht jeder Arzt täglich alle Untersuchungen
oder auch Hausbesuche durchführen kann.
Für Ultraschalluntersuchungen und Blutuntersuchungen
bitten wir Sie, zwölf Stunden vor der Untersuchung nichts zu
essen. Medikamente sollten Sie jedoch am Tag der
Untersuchung mit einem Glas stillem Wasser einnehmen.
Auch am Tag eines Belastungs-EKG´s müssen Medikamente
vorher eingenommen werden. Für alle anderen
Untersuchungen und für spezielle Laboruntersuchungen
erhalten Sie von uns entsprechende Empfehlungen, die Sie
unbedingt beachten sollten.
Blutabnahmen führen wir ab 7.45 Uhr mit Termin durch.
Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich Notfälle.
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit immer einen Termin
und sagen Sie diesen unbedingt ab, falls Sie ihn nicht
wahrnehmen können. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass
Sie unter Umständen ohne Termin längere Wartezeiten in
Kauf nehmen müssen.
Ausgenommen hiervon sind akute bedrohliche Erkrankungen
oder Schmerzzustände. Bitte äußern Sie in einem solchen
Fall unbedingt Ihre Beschwerden bereits bei der Anmeldung
oder am Telefon.
Für Versicherungsanfragen, Versorgungsamtanträge,
Kuranträge und Vorsorgeuntersuchungen vereinbaren Sie
bitte hierfür einen speziellen verlängerten Termin.
Im Rahmen der Darmkrebsvorsorge sollten Sie ab dem 50.
Lebensjahr einmal alle 2 Jahre eine Stuhluntersuchung
abgeben. Eine Gesundheitsuntersuchung wird ab dem 35.
Lebensjahr alle 3 Jahre von den Krankenkassen
übernommen. Eine Männer-Krebsvorsorgeuntersuchung ab
dem 45. Lebensjahr ein mal jährlich, eine Hautkrebsvorsorge
ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre. Eine frauenärztliche
Krebsvorsorgeuntersuchung wird jährlich ab dem 20.
Lebensjahr empfohlen. Ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich
einmalig eine Darmspiegelung (Koloskopie). Eine
Wiederholung dieser ist vom Befund und der familiären
Belastung abhängig. Hierfür beraten und überweisen wir Sie
gerne.
Hausbesuche führen wir bei schweren Erkrankungen,
Notfällen, bei Immobilität oder in Pflegeheimen durch. Bei
Bedarf melden Sie diese nach Möglichkeit bis 9.00 Uhr in der
Praxis an.
Bitte beachten Sie auch, dass wir bei Medikamenten- und
Physiotherapieverordnungen an enge gesetzliche Vorgaben
gebunden sind. Es besteht kein Anspruch auf
Medikamentenwirkstoffe ganz bestimmter Hersteller. Einige
Wirkstoffe und Kombinationspräparate können nur noch
privat und nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Kassen
verordnet werden.
Für Physiotherapieanwendungen gibt es Beschränkungen in
Abhängigkeit vom Krankheitsbild. Massagen können als
Einzelanwendungen nur noch in Ausnahmefällen verordnet
werden und sind ansonsten keine Krankenkassenleistung
mehr.
Zur Minimierung unseres hohen Arbeitsaufwandes bitten wir
Sie, Medikamentenbestellungen zu sammeln und nicht
täglich einzeln verordnen zu lassen.
Überlegen Sie bitte auch, ob Verordnungen, Überweisungen
und ähnliches unbedingt am Quartalsanfang ausgestellt
werden müssen. Zu dieser Zeit ist das Patientenaufkommen
besonders hoch. Überweisungen sind teilweise auch
quartalsübergreifend gültig.
Ihr Ärzteteam und auch das Personal wünschen Ihnen gute
Besserung !
Liebe Patientin, lieber Patient